⚠️ Wichtig: Akzeptieren Sie kein vorschnelles Vergleichsangebot der Versicherung. Ansprüche auf Dauerschäden und Rentenleistungen entstehen oft erst später und sind schwer nachzuholen.
Typische Fälle aus der Praxis
Schadenersatzrecht ist komplex – aber Ihr Anspruch ist real. Diese Fälle begleite ich regelmäßig.
Verkehrsunfall – mehr als nur Blechschaden
Nach einem Unfall bietet die Versicherung schnell einen Betrag an – der oft weit unter dem liegt, was Ihnen zusteht. Ich analysiere den Unfallhergang, ermittle die Verschuldensfrage und berechne den gesamten Schaden: Fahrzeugreparatur, Mietwagen, Verdienstentgang, Schmerzen, Dauerschäden und Heilbehandlungskosten.
Schmerzengeld bei Körperverletzung
Sie wurden verletzt – durch eine Schlägerei, einen Sturz auf schlecht gesichertem Gelände oder Fremdeinsatz. Das österreichische Recht kennt Schmerzengeld für körperliche und seelische Schmerzen. Oftmals ist ein medizinisches Sachverständigengutachten zur Ausmittlung der Schmerzerlebnisse erforderlich.
Schadenersatzrecht in Österreich
Das österreichische Schadensrecht (§§ 1293 ff ABGB) verpflichtet denjenigen zum Ersatz, der einem anderen rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden zufügt. Bei Gefährdungshaftung (z.B. im Straßenverkehr) ist sogar kein Verschulden erforderlich.
Lassen Sie Ihren Schaden bewerten – kostenlos.
In einem ersten Gespräch schildern Sie mir Ihren Fall. Ich sage Ihnen ehrlich, welche Ansprüche Sie haben und wie realistisch deren Durchsetzung ist. Kein Risiko, keine Verpflichtung.