⚠️ Wichtig: Schadenersatzansprüche bei Behandlungsfehlern verjähren in Österreich nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens. Handeln Sie rechtzeitig.
Typische Fälle aus der Praxis
Medizinrechtliche Fälle sind oft komplex – aber Ihre Ansprüche sind real. Diese Situationen kenne ich aus meiner täglichen Arbeit.
Operationsfehler und postoperative Komplikationen
Eine Operation ist misslungen, es kam zu Nervenschäden, Infektionen oder Folgeschäden. Ich prüfe Beweislage und Ihre Möglichkeiten sorgfältig, bevor Anspruchschreiben, mit denen Forderungen geltend gemacht werden, erfolgen.
Falsche oder verspätete Diagnose
Krebs wurde zu spät erkannt, eine Erkrankung falsch eingestuft, wichtige Befunde übersehen. Eine verzögerte Diagnose kann den Therapieerfolg entscheidend beeinträchtigen. Das Recht auf rechtzeitige und korrekte Diagnose ist einklagbar.
Mangelnde Aufklärung vor einem Eingriff
Jeder Patient muss vor einem Eingriff vollständig über Risiken aufgeklärt werden. Wurde das versäumt und ist etwas schiefgelaufen, haftet der Arzt – auch wenn der Eingriff selbst korrekt durchgeführt wurde. Das ist ein häufig übersehener Anspruch.
Falsche Medikation oder Dosierung
Ein falsches Medikament, eine überhöhte Dosis oder gefährliche Wechselwirkungen, die nicht beachtet wurden – medikamentöse Fehler zählen zu den häufigsten Behandlungsfehlern und können schwerwiegende Folgen haben.
Fehler in Spezialfächern
Zahnärztliche Behandlungsfehler, Komplikationen bei der Geburtshilfe, Fehler in der Orthopädie – jedes medizinische Fachgebiet kennt seine typischen Fehlerquellen.
Schildern Sie mir Ihren Fall – unverbindlich.
Ich höre Ihnen zu, bewerte Ihre Situation ehrlich und sage Ihnen, ob und wie Ihre Ansprüche durchsetzbar sind. Das kostet Sie zunächst nichts außer einem Telefonat oder einer Nachricht.