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Wenn Ärzte Fehler machen – ich mache sie geltend.

Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben verändern. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen konsequent durchzusetzen – mit Sachverstand und Entschlossenheit.

⚠️ Wichtig: Schadenersatzansprüche bei Behandlungsfehlern verjähren in Österreich nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens. Handeln Sie rechtzeitig.

Typische Fälle aus der Praxis

Medizinrechtliche Fälle sind oft komplex – aber Ihre Ansprüche sind real. Diese Situationen kenne ich aus meiner täglichen Arbeit.

Operation
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Operationsfehler und postoperative Komplikationen

Eine Operation ist misslungen, es kam zu Nervenschäden, Infektionen oder Folgeschäden. Ich prüfe Beweislage und Ihre Möglichkeiten sorgfältig, bevor Anspruchschreiben, mit denen Forderungen geltend gemacht werden, erfolgen.

Diagnose
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Falsche oder verspätete Diagnose

Krebs wurde zu spät erkannt, eine Erkrankung falsch eingestuft, wichtige Befunde übersehen. Eine verzögerte Diagnose kann den Therapieerfolg entscheidend beeinträchtigen. Das Recht auf rechtzeitige und korrekte Diagnose ist einklagbar.

Aufklärung
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Mangelnde Aufklärung vor einem Eingriff

Jeder Patient muss vor einem Eingriff vollständig über Risiken aufgeklärt werden. Wurde das versäumt und ist etwas schiefgelaufen, haftet der Arzt – auch wenn der Eingriff selbst korrekt durchgeführt wurde. Das ist ein häufig übersehener Anspruch.

Medikamente
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Falsche Medikation oder Dosierung

Ein falsches Medikament, eine überhöhte Dosis oder gefährliche Wechselwirkungen, die nicht beachtet wurden – medikamentöse Fehler zählen zu den häufigsten Behandlungsfehlern und können schwerwiegende Folgen haben.

Zahnarzt / Gynäkologie
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Fehler in Spezialfächern

Zahnärztliche Behandlungsfehler, Komplikationen bei der Geburtshilfe, Fehler in der Orthopädie – jedes medizinische Fachgebiet kennt seine typischen Fehlerquellen.

Schildern Sie mir Ihren Fall – unverbindlich.

Ich höre Ihnen zu, bewerte Ihre Situation ehrlich und sage Ihnen, ob und wie Ihre Ansprüche durchsetzbar sind. Das kostet Sie zunächst nichts außer einem Telefonat oder einer Nachricht.

Telefon Kanzlei +43 662 873722
Adresse Erzabt-Klotz-Str. 12, 5020 Salzburg